Leitlinien für Strafverfolgungsbehörden
GetAV.NET kooperiert mit rechtmäßigen Anfragen von Strafverfolgungsbehörden und schützt zugleich die Privatsphäre der Nutzer im gesetzlich zulässigen Umfang.
1. Datenspeicherung
Wir speichern nur in begrenztem Umfang Nutzerdaten. Wir speichern nicht:
- Klarnamen oder physische Anschriften, sofern diese nicht freiwillig angegeben wurden;
- Zahlungsinformationen, da diese von Drittanbietern verarbeitet werden;
- Original-Videodateien, da wir als Indexierungsdienst tätig sind.
Wir können folgende Daten vorhalten:
- IP-Adressen (Protokolle werden in der Regel 7 Tage aufbewahrt);
- E-Mail-Adressen registrierter Nutzer;
- Nutzergenerierte Inhalte wie Kommentare und Wiedergabelisten.
2. Einreichung von Anfragen
Alle Anfragen von Strafverfolgungsbehörden müssen auf einem formellen und gültigen rechtlichen Verfahren beruhen, das von einer zuständigen Stelle ausgestellt wurde, etwa einer Vorladung, einem Gerichtsbeschluss oder einem Durchsuchungsbefehl.
Bitte senden Sie Anfragen an: legal [at] getav.net
3. Erforderliche Angaben
Damit wir eine Anfrage effizient bearbeiten können, sollten Sie möglichst Folgendes angeben:
- konkrete IP-Adresse(n), E-Mail-Adresse(n) oder Nutzer-ID(s);
- das relevante Datum, die Uhrzeit und die Zeitzone;
- die rechtliche Grundlage der Anfrage einschließlich des einschlägigen Gesetzes oder Delikts;
- offizielle Kontaktdaten der anfragenden Behörde.
4. Notfallanfragen
Wenn eine Angelegenheit eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben, schwere körperliche Verletzungen oder CSAM betrifft, kennzeichnen Sie die Betreffzeile bitte mit "EMERGENCY". Solche Anfragen bearbeiten wir bevorzugt.
5. Benachrichtigung von Nutzern
Wir behalten uns das Recht vor, betroffene Nutzer über Anfragen zu ihren Daten zu informieren, es sei denn, eine solche Benachrichtigung ist gesetzlich untersagt oder wir gehen vernünftigerweise davon aus, dass sie eine laufende Untersuchung beeinträchtigen würde, etwa bei Notfällen oder CSAM-Fällen.
